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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FocusControl GmbH (AGB)

I. Allgemeines
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebot und Lieferzeit
1. Falls schriftlich nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
2. Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.
3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
5. Verzögerungen der vereinbarten Lieferfristen durch höhere Gewalt jeglicher Art begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.

III. Preise und Zahlungen
1. Alle Preise verstehen sich ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
2. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung oder Vorauskasse bzw. unwiderruflichem Akkreditiv abhängig machen.
3. Für die Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich.
4. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung des BGB zu zahlen.

IV. Versand
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen auf dem billigsten Versandweg ohne Gewähr.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

VI. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Alle Sendungen, einschließlich Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers, auch wenn mit unserem Kraftfahrzeug angeliefert wird.

VII. Mängelrüge und Gewährleistung
1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden.
3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
4. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. In diesem Fall tragen wir die Versandkosten der Waren.
5. Wir haften nur für Mängel, die auf Fabrikations- oder Materialfehler beruhen. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des unmittelbaren Schadens, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen die Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Käufer, seinem Angestellten oder Beauftragten oder sonst einem Dritten durch Material-, Arbeits-, Konstruktions-, Bedienungs- oder sonstige Fehler entstehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind vom Käufer selbst verursachte Schäden.
6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung erfolgen.
7. Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder genommen noch unterbrochen.
8. Wird vom Kunden eine Behebung von angezeigten Mängeln außerhalb unseres Werkes gefordert - gleich aus welchen Gründen - so berechnen wir in jedem Falle die anfallenden Kosten für Fahrt, Fahrzeit und Verpflegungsmehraufwand.

VIII. Ausschluß der Gewährleistung
1. Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Bei Lohnarbeiten werden durch Maschinen- oder Einstellfehler fehlerhaft gefertigte Teile nicht berechnet. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für das Teil selbst sowie für eventuelle Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
3. Die Gewährleistungsfristen sind auf maximal 6 Monate begrenzt.

IX. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

X. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dieses die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

XI. Erfüllungsort oder Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist Braunschweig. Wir behalten uns vor, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Für alle Geschäfte gilt das deutsche Recht.

Braunschweig, den 03.05.2005